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Fallstricke beim Verkauf des Praxis-Pkw

Autor: Udo H. Cramer.

Das neue Schuldrecht beschert Käufern mehr Rechte. So steht beispielsweise seit 1.1.2002 ein Autoverkäufer zwei Jahre für den neuen PKW, ein Gebrauchtwagenhändler für den "Alten" für ein Jahr in der Pflicht. So schön das klingt, aber müssen jetzt auch Ärzte, die ihren Praxis-Pkw oder ein Medizingerät verkaufen möchten, längere Garantiepflichten geben? Die Rechtslage erläutert Experte Rechtsanwalt Udo H. Cramer.

Durch das Schuldrechtsreformgesetz zum 1.1.2002 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des Kaufrechts grundlegend neu gefasst. Anlass dazu waren vor allem bindende europarechtliche Vorschriften, insbesondere aus der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der Europäischen Kommission (1999/44/EG). Damit werden die Rechte des Verbrauchers gestärkt, wobei der Gesetzgeber in erster Linie die üblichen Konsumentengeschäfte des täglichen Lebens im Auge hatte. Dazu wurden Haftungsverschärfungen für Unternehmer beim sog. "Verbrauchsgüterkauf" eingeführt (§§ 474 ff. BGB neu).

Mindestanforderungen für die Garantie

"Bedeutet das jetzt auch, dass ein niedergelassener Arzt, der etwas verkauft, künftig nach neuem…

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