Filiale oder besser überörtliche GP?
<break-end />Dr. B. A., Allgemeinarzt in Z.:
Ich bin Teilhaber einer internistisch-allgemeinärztlichen Dreier-Gemeinschaftspraxis (GP) in einer Kleinstadt. Wir planen eine Zweigpraxis in einer Nachbargemeinde. Bisher bestreitet die KV eine dortige Sicherstellungslücke und lehnt den Antrag ab. Wir betreuen in dem Ort samt Randgemeinden viele Patienten und ein Pflegeheim. Ist der Tatbestand der Verbesserung der Versorgung nach neuem Recht gegeben und daher der Zweigpraxis zuzustimmen? Oder kann man die bestehende GP aufsplitten (2 Kollegen Kleinstadt und 1 Kollege Nachbarort) und einfach eine überörtliche GP gründen?
Dr. jur. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt/Main:
Offenbar…
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