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Finanzieller Ausgleich für rechtswidrige Zahlung an den KV-Vorstand?

Gesundheitspolitik

Am 19.9. will die Vertreterversammlung der KV Berlin eine lähmende Kontroverse beenden: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird entschieden, ob der dreiköpfige KV-Vorstand mehr Geld bekommt – als Ausgleich für seine Rückzahlung von 549 000 Euro Übergangsgeld. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hatte die Auszahlung der KV für „rechtswidrig“ erklärt.

Zur Erinnerung: Am Tag seiner Wiederwahl im Januar 2011 vereinbarte der dreiköpfige Vorstand der KV Berlin unter dubiosen Umständen eine „Anpassung“ der Dienstverträge. Er ließ sich als Übergangsentschädigung jeweils 183 000 auszahlen. Erst Monate später segnete die VV die Auszahlung ab.

Die Aufsicht – aufgeschreckt durch einen Fernsehbericht im Dezember 2011 – verpflichtete die KV zur Rückforderung der Gelder. Die KV klagte dagegen, zog allerdings am Ende der mündlichen Verhandlung ihre aussichtslose Klage zurück.

Befremden bei den Richtern über Interpretation ihrer Aussagen

Nach der Gerichtsschlappe wurden Pläne für eine Kompensation geschmiedet. Am 10. Januar 2013 erklärte KV-Jurist…

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