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Finanzieller Ausgleich für rechtswidrige Zahlung an den KV-Vorstand?
Zur Erinnerung: Am Tag seiner Wiederwahl im Januar 2011 vereinbarte der dreiköpfige Vorstand der KV Berlin unter dubiosen Umständen eine „Anpassung“ der Dienstverträge. Er ließ sich als Übergangsentschädigung jeweils 183 000 auszahlen. Erst Monate später segnete die VV die Auszahlung ab.
Die Aufsicht – aufgeschreckt durch einen Fernsehbericht im Dezember 2011 – verpflichtete die KV zur Rückforderung der Gelder. Die KV klagte dagegen, zog allerdings am Ende der mündlichen Verhandlung ihre aussichtslose Klage zurück.
Befremden bei den Richtern über Interpretation ihrer Aussagen
Nach der Gerichtsschlappe wurden Pläne für eine Kompensation geschmiedet. Am 10. Januar 2013 erklärte KV-Jurist…
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