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Fiskus beschleunigt Preisverfall von Praxen

Autor: reh / det

Eine neue Regelung der Oberfinanzdirektion Koblenz könnte Ärzte sozusagen ihre Altersabsicherung kosten, danach muss die Kassenzulassung nämlich aus dem Kaufwert der Praxis herausgerechnet werden und darf nicht mehr abgeschrieben werden. D.h., es wird noch schwerer einen Nachfolger zu finden – zumindest einen, der einen vernünftigen Preis zahlt, da dem Praxiskäufer steuerlich so mehrere zehnttausend Euro flöten gehen.

Grundlage der neuen Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz war ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Az.: I R-K-412/01), das besagt, dass ein Arzt, der nur einen Kassensitz und nicht die ganze Praxis erwirbt, die hierfür aufgewendeten Kosten steuerlich nicht über Abschreibungen geltend machen kann, erklärt Dr. Rolf Michels, Steuerberater aus Köln. Die OFD legt aber noch einen drauf: Sie verlangt nun, dass die Kassenzulassung immer aus dem Kaufpreis der Praxis herausgerechnet wird, bevor der Käufer den Kaufpreis abschreibt. Die Kassenzulassung sei nämlich eine nicht abschreibungsfähige Komponente des Goodwills. Eine OFD-Verfügung ist kein Gesetz, jedoch werden sich die…

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