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Fiskus grabscht nach Verkaufserlös

Frage von Dr. Werner Heller,
Facharzt für Orthopädie,
Düsseldorf:

Ich habe im April ´98 meine orthopädische Praxis an einen Kollegen verkauft. Ich arbeite noch ein wenig als Privatarzt und weit überwiegend als Gutachter im eigenen Haus und in einem Radiologischen Institut, 3 bzw. 6 km von meiner ehemaligen Praxis entfernt. Ich habe nur ganz wenige Privatpatienten "mitgenommen". Mein Nachfolger und ich verstehen uns gut und sind keine Konkurrenten, da sich mein Arbeitsprofil komplett verändert hat. Das Finanzamt will den ganzen Steuersatz vom Praxiserlös haben. Wie sind die Konditionen?

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Fachanwalt für Steuerrecht,
München:

Praxisveräußerungsgewinne unterlagen 1998 als außerordentliche Gewinne dem so genannten halben durchschnittlichen Steuersatz. Darüber hinaus konnte der Praxisveräußerer einen Altersfreibetrag ab Vollendung des 55. Lebensjahres in Höhe von 60 000 DM in Anspruch nehmen, der sich allerdings bei Praxisveräußerungsgewinnen ab 300 000 DM um den Betrag vermindert, um den der Gewinn 300 000 DM überschreitet. Voraussetzung hierfür ist, dass die Praxis aufgegeben wird. Nur unter den nachfolgenden Voraussetzungen kann die Berufstätigkeit des abgebenden Arztes in gewissem Umfang fortgesetzt werden:

  • Fortsetzung der…

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