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Fitnessstudio – Vorzeitige Kündigung wegen Krankheit ist möglich

Autor: RA Joachim Cäsar-Preller

Wenn Ihr Patient einen Vertrag mit einem Fitnessstudio hat, dann aber längerfristig krank wird - kann er den Vertrag vorzeitig kündigen?

Kunden eines Fitnessstudios kommen vorzeitig aus dem Vertrag, wenn sie wegen Krankheit nicht trainieren können. In einem solchen Fall muss allerdings ein ärztliches Attest vorgelegt werden können, in dem der Arzt für längere Zeit von Sport abrät. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass kein amtsärztliches Attest als Nachweis verlangt werden darf.

Das Fitnessstudio darf die vorzeitige Kündigung des Vertrages auch nicht verweigern, nur weil der Kunde noch die Sauna und das Solarium nutzen könnte. So entschied in einem Fall das Amtsgericht Dieburg, Aktenzeichen: 211 C 44/09.

Auch bei Schwangerschaft kann der Vertrag gekündigt werden

Wichtig: Waren die Beschwerden schon von…

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