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Fortbildung: Reise und Hotel nur auf eigene Kosten

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Die Ärztekammer Niedersachsen wird Absatz 2 des § 32 Musterberufsordnung (MBO) der Bundesärztekammer nicht in ihre Berufsordnung übernehmen. Die Folge: Niedersächsische Mediziner müssen bei Fortbildungs-Zuwendungen der Industrie kürzer treten. Das sorgt für Ärger.

Bereits 2004 entschied die Kammerversammlung, auf die Übernahme einer MBO-Regelung zu verzichten, die die Annahme von Sponsorengeldern der pharmazeutischen oder Medizinproduktehersteller unter bestimmten Voraussetzungen zuließ. Der Deutsche Ärztetag 2011 fasste den § 32 Absatz 2 MBO neu. Die Ärztekammer Niedersachsen lehnte im November 2012 die Übernahme der Änderungen erneut ab.

Therapiehoheit wird schon ganz anders beeinflusst

Diese Entscheidung bekommen Ärzte nun zu spüren: Ihnen ist es nicht erlaubt, sich vonseiten der Pharmaindustrie oder der Hersteller von Medizinprodukten Tagungsgebühren und Reisekosten für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen erstatten zu lassen – auch…

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