Anzeige

Fortbildungen zählen ab 2002

Autor: REI

Fortbildungen, die zwischen 1.1.2002 und 1.7.2004 begonnen wurden, werden von den KVen auf den ersten fünfjährigen Nachweiszeitraum (bis 30.6.2009) angerechnet. Das ergibt sich aus einem KBV-Rundschreiben vom 9.12.2004 zum § 95d SGB V.

Wer also schon vor der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführten ärztlichen Nachweispflicht freiwillig Fortbildungspunkte sammelte, kann diese für den ersten Nachweis anrechnen lassen, ohne dass sich dadurch der Umfang der notwendigen Fortbildung (insgesamt 250 Punkte) erweitert. Voraussetzung ist: Die Fortbildungen in der Zeit vom 1.1.2002 bis 1.7.2004 waren für ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer anrechnungsfähig.

Auf diese Regelungen der KBV weist die KV Hessen ihre Mitglieder hin(www.kvhessen.de).

KV akzeptiert Kammerzertifikat
Demnach gilt die Fortbildung ohne Prüfung durch die KV als nachgewiesen, wenn der Arzt der KV ein entsprechendes Fortbildungszertifikat seiner Kammer…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.