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Für den Ernstfall vorgesorgt?

Autor: AT

Ärzte werden nicht krank, glauben viele Menschen. Und dann passiert es doch: Der Praxisinhaber erkrankt schwer oder stirbt plötzlich. Neben der Trauer und dem Schock, den die Angehörigen zu bewältigen haben, kommen speziell bei Ärzten aber zusätzliche schwere Belastungen auf die Familie zu: Was passiert mit dem laufenden Praxisbetrieb? Existieren Vollmachten, damit die Ehefrau z.B. auf das Bankkonto zugreifen kann? Welche Schritte sind überhaupt zu unternehmen? Antworten auf diese Fragen gab es auf dem Practica-Seminar „Vorsorge für den Ernstfall“.

Schmerzhafte Erfahrungen haben schon viele gemacht: „Mein Mann hatte einen Verkehrsunfall und fiel für 16 Wochen aus“, berichtet eine Arztehefrau auf dem Practica-Seminar. „Ein Kollege in einer benachbarten Praxis ist plötzlich verstorben. Die Praxis verwaiste schnell und war nicht mehr verkäuflich“, schildert ein anderer Seminarteilnehmer seine Erfahrungen. „Auch mein Mann erkrankte in jungen Jahren“, so <forced-line-break />Brigitte Vosfeldt, Bundesvorsitzende des Verbandes in der Praxis mitarbeitender Arztfrauen (VmA) e.V. Unvermittelt musste Frau Vosfeldt, selbst noch im Studium, Entscheidungen treffen, damit der Praxisbetrieb, den sie überhaupt nicht richtig kannte, über ein Quartal…

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