Für Sorgfalt bestraft?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Grundsätzlich kann ein Arzt von seinen Privatpatienten auch bei der Notfallbehandlung nur eine Vergütung für medizinisch notwendige ärztliche Leistungen verlangen. Ob eine Leistung medizinisch notwendig ist, hängt weder allein von der subjektiven Ansicht des Patienten noch von der des behandelnden Arztes ab. Maßgebend ist allein ein objektiver Maßstab, der im Streitfall vor Gericht mittels eines Sachverständigengutachtens festgestellt und dann angewandt wird.
Allerdings gibt es nicht immer eine klare Abgrenzung, was noch medizinisch notwendig ist und was nicht mehr. Man wird insoweit dem behandelnden Arzt einen…
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