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Für Sorgfalt bestraft?

Frage von Frau Dr. med. T. G. aus P.:
Zwei im ärztlichen Notdienst behandelte Privatpatienten haben meine Honorarnote eigenmächtig gekürzt: Nach einer bestellten Behandlung wurde ein telefonisches Nachfragen am Folgetag gestrichen. Es geht hier nicht um das Geld schlechthin, sondern um die Unverschämtheit, über die Leistung eines Arztes zu urteilen. Einer der beiden Patienten bedrohte mich mit Schritten bei Ärztekammer und KV.

Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:

Grundsätzlich kann ein Arzt von seinen Privatpatienten auch bei der Notfallbehandlung nur eine Vergütung für medizinisch notwendige ärztliche Leistungen verlangen. Ob eine Leistung medizinisch notwendig ist, hängt weder allein von der subjektiven Ansicht des Patienten noch von der des behandelnden Arztes ab. Maßgebend ist allein ein objektiver Maßstab, der im Streitfall vor Gericht mittels eines Sachverständigengutachtens festgestellt und dann angewandt wird.

Allerdings gibt es nicht immer eine klare Abgrenzung, was noch medizinisch notwendig ist und was nicht mehr. Man wird insoweit dem behandelnden Arzt einen…

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