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Fußballverletzung ist kein Arbeitsunfall!
Verletzt sich ein Arbeitnehmer beim Fußballturnier zwischen Betriebssportmannschaften, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Arztkosten auf. Denn auch wenn die Athleten das Firmentrikot trügen, handele es sich nicht um einen Arbeitsunfall, urteilten die Richter des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Es gehe hier nicht um einen körperlichen Ausgleich für die Arbeit. Somit fehle der sachliche Zusammenhang zum ansonsten unfallversicherten Betriebssport, so die Urteilsbegründung.
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