Anzeige

Fußballverletzung ist kein Arbeitsunfall!

Autor: gri

Gerichtsurteil: Ein Unfall bei einem Fußballturnier von Sportmannschaften der Betriebe zählt nicht als Arbeitsunfall

Verletzt sich ein Arbeitnehmer beim Fußballturnier zwischen Betriebssportmannschaften, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht für die Arztkosten auf. Denn auch wenn die Athleten das Firmentrikot trügen, handele es sich nicht um einen Arbeitsunfall, urteilten die Richter des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt. Es gehe hier nicht um einen körperlichen Ausgleich für die Arbeit. Somit fehle der sachliche Zusammenhang zum ansonsten unfallversicherten Betriebssport, so die Urteilsbegründung.

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.