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Gebühren für Auskunft vom Finanzamt?

Autor: RA Florian Gritschneder

Das Finanzamt darf für verbindliche Auskunft im Einzelfall hohe Gebühren verlangen: Das ist nicht verfassungswidrig.

Finanzämter dürfen Gebühren verlangen, wenn sie Steuerpflichtigen verbindliche Auskunft erteilen, wie bestimmte Sachverhalte steuerlich zu beurteilen sind. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Wert, den die Auskunft für den Antragsteller hat. Oder es wird eine Zeitgebühr von 50 Euro je angefangene Stunde angesetzt.

Diese Regelung wurde von Anfang an kritisiert. Haupteinwand: Das Steuerrecht sei so kompliziert, dass die Finanzverwaltung Anfragen der Steuerzahler gebührenfrei beantworten müsse.

Als die Geschäftsleitung eines Unternehmens Auskunft darüber beantragte, wie sich die geplante Umstrukturierung des Unternehmens steuerlich auswirken würde, sollte sie für die Auskunft 91.456…

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