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Gefahr fürs Hausarzt-Honorar

Autor: det

Als Folge der Laborreform machen etliche Laborgemeinschaften (LG) dicht. Die Ärzte werden aufgefordert, auch die an sich über eine LG beziehbaren OII-Werte an den Laborarzt zu überweisen.

Ein Risiko für die Praxen?

Für das Laborbudget ist es unerheblich, ob ein Wert über die LG bezogen oder per Ü-Schein beim Labor­arzt angefordert wird. Es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: Für eine Überweisung kann der Laborarzt zusätzlich zu den bestimmten Parametern einmal im Quartal die mit 2,60 Euro bewertete Kostenpauschale für Transport etc. nach EBM-Nr. 40100 abrechnen. Innerhalb einer Laborgemeinschaft ist das verboten. Angesichts des Massengeschäftes kämen hier Millionenbeträge zusammen, die zusätzlich abgerechnet werden. Und das bezahlen nicht etwa die Krankenkassen, nein, das Geld wird per Vorwegabzug von der Gesamtvergütung abgezogen, ehe diese sodann zwischen Haus- und…

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