Gehen Sie dem Staatsanwalt nicht in die Falle
Beispiel 1: Vor kurzem wurden Dutzende Ärzte von der Staatsanwaltschaft Wuppertal angeschrieben wegen der Abrechnung von O-III-Leistungen in ihrer Laborgemeinschaft. Strittig ist, wann eine persönliche Leistungserbringung vorliegt. Nachdem zunächst die Inanspruchnahme einer Laborgemeinschaft zur Erbringung der O-III-Leistungen überhaupt für unzulässig gehalten wurde, lenkte die Staatsanwaltschaft später insoweit ein, als dass es ausreichend sei, wenn "der Arzt im Anschluss an die Analysenerstellung die Beurteilung des Analysenergebnisses selbst im Labor vornimmt".
Es haben allerdings auch Ärzte von der Staatsanwaltschaft das Angebot auf Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße…
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