Gekonnter Start in die Selbstzahler-Medizin
Wer in Sachen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) neu aktiv werden oder sein Angebot ausbauen will, sollte zunächst eine grundsätzliche "Richtungsentscheidung" treffen. Sollen es ausschließlich ärztliche Leistungen sein, die unter den Begriff Heilkunde fallen, oder ist auch an den Verkauf von Produkten wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmitteln gedacht?
Ganz einfach: Gewerbe anmelden
Im ersteren Fall können, ja müssen die Leistungen in der Arztpraxis angeboten werden, erläutert Rechtsanwalt Dr. Frank Stebner, Salzgitter, auf einem Seminar der Agileum Gesundheitsakademie im Rahmen des Bayerischen Hausärztetages. Ambulante Heilkunde darf nämlich nach den meisten Heilberufsgesetzen der…
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