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Gelockerte Schweigepflicht soll Kinder schützen

Autor: REI

Berufsgeheimnisträger wie Ärzte sollen künftig umgehend und ohne Zustimmung der Eltern das Jugendamt informieren dürfen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet erscheint, ohne sich damit strafbar zu machen. Experten bezweifeln jedoch, dass dies dazu beiträgt, dass mehr Misshandlungen erkannt werden.

 

Während sich Anfang März in Berlin der Bundesrat mit dem Entwurf des für diesen Sommer geplanten Bundeskinderschutzgesetzes beschäftigte, bat parallel das Justizministerium Nordrhein-Westfalen in Bensberg (bei Köln) zur Erörterung des Themas Gewalt gegen Kinder.

Vielleicht macht das neue Gesetz die Kinder- und Jugendärzte mutiger, Verdachtsfälle den Behörden zu melden, sagte Birgit Niepmann, Direktorin des Amtsgerichts Siegburg. Allerdings sieht sie auch die Gefahr, dass dann „zu viel“ gemeldet wird. Mehr Mitarbeiter benötigen die Jugendämter aber sowieso. Sie sollen sich künftig auch mit Hausbesuchen einen Eindruck von dem gefährdeten Kind, seinen Eltern und dem persönlichen Umfeld machen.

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