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GEMA-Gebühr berappen?

Frage von Dr. Manfred Heinz,
Internist, Arzt für Allgemeinmedizin,
Waldmohr:

Die GEMA drängt mich zu einem Vertrag wegen sporadischem Betrieb eines Radiorecorders zur Unterhaltung der Arzthelferinnen. Eine Sprechzimmerbeschallung findet nicht statt. Ist dies korrekt?

Antwort von Rudolf J. Gläser,
Rechtsanwalt,
Bremen:

Die Frage der GEMA-Gebührenpflicht in Arztpraxen ist nach wie vor höchstrichterlich nicht entschieden und dementsprechend umstritten. Es mehren sich jedoch die Urteile von Amts- und Landgerichten, welche eine solche Gebührenpflicht grundsätzlich bejahen. Dies setzt allerdings voraus, dass eine öffentliche Musikwiedergabe erfolgt - wie auch immer diese geartet sein mag. Von einer öffentlichen Musikwiedergabe kann allerdings bei noch so extremer Auslegung des Urheberrechtsgesetzes nur dann ausgegangen werden, wenn eine nicht näher abgrenzbare Zahl von Mithörern gegeben ist.

In einer Arztpraxis kann hiervon (wenn überhaupt) nur dann…

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