Gentest am Embryo wird nicht von der Kasse bezahlt
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen keine Gentests an Embryonen bezahlen. Das Sozialgericht (SG) Berlin wies die Klage einer 32-Jährigen Frau ab, die befürchtet, einen vererblichen Gendefekt an ihre Kinder weiterzugeben. Die so genannte Präimplantationsdiagnostik sei aber in Deutschland weiterhin umstritten und daher nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten, urteilten die Berliner Richter. (Az: S 86 KR 660/04)
Die 32-Jährige hat einen Gendefekt, der statistisch bei jedem zweiten Sohn zu lebensbedrohlichen Gewebewucherungen im Blut führt. Töchter werden selbst nicht krank, jede Zweite gibt die genetische Störung aber ihrerseits an ihre Kinder weiter. Um gesunde Kinder zu haben,…
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