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Gericht: Geld für Ostkassen!

Autor: AFP

Der finanzielle Ausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen in den alten Bundesländern und Not leidenden Kassen in Ostdeutschland ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem am 31. August in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Geld dient der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Der Milliardenausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen im Westen und den finanzschwächeren Kassen im Osten verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Damit wurde die Organklage der unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zurückgewiesen. Sie hatten im August 2001 geklagt, weil nach ihrer Ansicht "regionale Aspekte" in dem Ausgleichssystem stärker verankert werden müssten. Laut Beschluss dient der West-Ost-Transfer der Herstellung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse, der West-Ost-Transfer von rund 1,5 Milliarden Euro im Klagejahr 2001 sei nicht zu beanstanden; dafür habe der Bund das…

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