Gericht verbietet Krebspillen-Werbung
Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb. Dr. R. hatte im Februar 2004 in einer Programmzeitschrift in einer Werbeanzeige für seine Vortragsveranstaltungen dazu aufgefordert, sich bei einer Krebserkrankung von der schulmedizinischen Behandlung abzuwenden und der alleinigen Behandlung mit Naturpräparaten des Dr. R. zu vertrauen. Als Beweis führte der Mediziner den Jungen Dominik an, ein krebskrankes Kind, das inzwischen allerdings verstorben ist.
Der 5. Zivilsenat des Kammergerichts, der jetzt in zweiter und letzter Instanz entschied, verbot Dr. R. diese Art der Werbung (Az.: 5 U 55/04). Der Arzt darf nun nicht mehr angeben, dass die von ihm gehandelten Produkte, Vitamine und Mineralien…
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