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Gesetzgeber soll ein Machtwort sprechen

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Maßstab für die Finanzmittel, die die gesetzlichen Krankenkassen für die ärztliche Versorgung zur Verfügung stellen, ist die Morbidität. So will es der Gesetzgeber, doch die Praxis sieht anders aus. MT sprach darüber mit Dr. Burkhard John, dem Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Dr. Burkhard John
Vorstandsvorsitzender der
KV Sachsen-Anhalt

Foto: KVSA


Ende 2012 waren Sie noch zuversichtlich, dass sich die über dem Bundesdurchschnitt liegende Morbidität der Menschen in Sachsen-Anhalt in der Vergütung der ärztlichen Versorgung niederschlägt. Doch jetzt ist wieder alles offen. Warum?


Dr. John: Das Landesschiedsamt hatte im Dezember, nachdem wir uns mit den Krankenkassen auf dem Verhandlungsweg nicht einigen konnten, eine Steigerung der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung um 12 % festgelegt. Von 2013 bis 2015 waren pro Jahr jeweils 4 % zusätzlich vorgesehen. Zudem wurde uns ein Plus von 2,69 % aufgrund der veränderten Krankheitslast zugesprochen.

Diese…

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