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Gesetzgeber stellt klar: Upcoding zur Mitteloptimierung ist verboten

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Schluss mit der unzulässigen Beeinflussung ärztlicher Diagnosen! Schluss mit der unzulässigen Beeinflussung ärztlicher Diagnosen! © fotolia/Setareh

Verträge mit Krankenkassen, deren Zweck darin besteht, über zusätzliche Vergütungen darauf hinzuwirken, ärztliche Diagnosen zu optimieren, um Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhöhen, sind rechtswidrig und unzulässig. Das stellt eine Gesetzesergänzung klar, die in den nächsten Wochen vom Bundestag beschlossen werden soll.

"Nach unseren Schätzungen wurde in den vergangenen Jahren eine Milliarde Euro ausgegeben, um letztlich die Kodierung zu beeinflussen – für Verträge mit Ärzten, aber auch für Beraterhonorare. Das heißt: Die Krankenkassen zahlen Geld dafür, damit die Versicherten auf dem Papier möglichst krank aussehen." Das sagte Dr. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, letzten Herbst im MT-Interview sowie in der FAZ.

Aufsichtsbehörden fordern Klarstellung im Gesetz

Krankenkassen würden "DMP-Berater" zum kleinen Plausch in die Praxen schicken, "damit noch rechtzeitig die Quartalsabrechnung ,umfrisiert‘ werden kann". Das schrieb ein Hausarzt aus Schleswig-Holstein schon vor fast zehn Jahren in MT.

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