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Gesundheitskarte entspricht nicht dem Datenschutz

Autor: JF

Wenn Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt Pech hat, werden die Einführung der Gesundheitskarte und das ganze eHealth-Projekt – die elektronische Vernetzung des Gesundheitswesens – von der Staatsanwaltschaft gestoppt. Der Grund: Die Gesundheitsdaten der Patienten sind dem Zugriff durch Techniker ausgesetzt.

Die Datenverarbeitung im Gesundheitswesen bewegt sich häufig in einer datenschutz- und strafrechtlichen Grauzone, warnte Professor Dr. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, auf dem eHealth-Kongress des Münchner Kreises, einer Vereinigung für Kommunikationsforschung. Der § 203 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) über den Schutz des Arzt- und Patientengeheimnisses stammt aus dem 19. Jahrhundert und kennt daher die Bedingungen der Informationstechnik (IT) noch nicht.

Verstöße gegen die Schweigepflicht
Die Gefahr des Missbrauchs vergrößert sich, wenn ärztliche und Versicherungsdaten den Technikern der IT-Industrie zugänglich…

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