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GEZ-Gebühr für Praxis-PC berappen?

Autor: was

5,76 Euro, weil man mit dem Praxis-Computer Radio empfangen könnte? Oder 17,98 Euro, weil es auch Fernsehsendungen im www gibt? Oder gar keine GEZ-Gebühr, weil einem erst nachgewiesen werden muss, dass man tatsächlich Radio über den Praxis-PC konsumiert?

Wirklich klar ist im Moment nichts, was die GEZ-Gebühr für Praxiscomputer betrifft. Denn die Verwaltungsgerichte sind sich nicht einig: Die einen erklären die Gebühr für rechtens, die anderen heben sie auf. So wie zum Beispiel das Verwaltungsgericht Koblenz – doch diese Entscheidung gegen die Gebühr wurde dann auf der Ebene des Oberverwaltungsgerichts wieder einkassiert.

Zur Diskussion stehen dabei diejenigen Fälle, in denen es in einer Praxis (oder Kanzlei oder Studio) einen internetfähigen Computer gibt und kein Radio. Denn sobald ein Radio vorhanden ist, muss natürlich allein dafür die Gebühr von 5,76 Euro gezahlt werden. Der potenzielle Radioempfänger in Form des Computers fällt dann was…

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