Gibt´s eine Berechnungsmöglichkeit?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Facharzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Eine solche Leistung ist weder in der Privatgebührenordnung noch im EBM enthalten. Genauso wenig lässt sich das tägliche Studium der eingehenden Krankenhaus- und Arztberichte abrechnen. Dies sind allgemeine Praxistätigkeiten, die nicht speziell "entlohnt" werden.
Es bleibt zu hoffen, dass der Kollege sich nicht mit dem Studium alter Unterlagen begnügte sondern sich durch das persönliche Gespräch einen Überblick über vergangene und gegenwärtige Beschwerden des Patienten verschaffte und hierbei entsprechend ein weiteres Vorgehen mit dem Patienten vereinbarte. In diesem Fall kann er für ein solches Gespräch, wenn…
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