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GKV will nur bei höchster Evidenz zahlen

Autor: khb

Funktionäre von Krankenkassen und KBV drücken gegen Krankenhausträger und Patientenvertreter ein restriktives Regelwerk zur Nutzenbewertung durch. Für neue Diagnose- und Behandlungsmethoden in der GKV liegen die Hürden damit hoch – in der Regel muss der „Goldstandard“, Studien der Evidenzstufe 1, erfüllt sein.

Am 15. März verabschiedete das Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach vier Monaten Debatten in einer Kampfabstimmung eine umstrittene Verfahrensordnung, die jetzt sektorenübergreifend gilt. Dieses zentrale Regelwerk legt u.a. die Kriterien fest zur Beurteilung von Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Methoden und Leistungen in der GKV: Erstattet wird gesetzlich Versicherten bei entsprechender Indikation nur, was nach diesem Maßstab von einer G-BA-Mehrheit positiv bewertet wird. Eine negative Beurteilung bedeutet das Aus für diese Methode oder Leistung in Praxis und Klinik. Das gilt für alle medikamentösen, apparativen und operativen Maßnahmen.

Für privat versicherte…

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