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GOÄ: Besuch und Verweilen am Wochenende zur Unzeit

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann, Foto: thinkstock

Erlaubt die GOÄ bei Besuch und Verweilen am Wochenende zur Unzeit die Zuschläge doppelt anzusetzen?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Meine Frage betrifft die Zuschläge nach F bis H in Zusammenhang mit Verweilen bei Hausbesuchen am Wochenende zur Unzeit. Beispiel: Besuch am Sonntagmorgen, 3 Uhr, mit Verweilen von mehr als 30 Minuten wegen der Erkrankung erforderlich, Ansatz: 50, G, H, 56, G, H.

Ist die doppelte Abrechnung der Zuschläge korrekt, weil das Verweilen gebührentechnisch als erneuter Patientenkontakt gilt?

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin Nittendorf:

Die Abrechnung eines Besuches am Sonntagmorgen um 3 Uhr nach den Ziffern 50-G-H ist korrekt. Daneben wird sicher auch eine Untersuchungsleistung (je nach Umfang Ziffer 6, 7 oder 8) notwendig werden,…

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