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GOÄ-Nr. 1 fürs Wiederholungsrezept?

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann

Bei chronisch Kranken kann eine Medikationsüberprüfung monatlich abgerechnet werden. Welche GOÄ-Ziffer kann wann angewendet werden?

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Vor einiger Zeit las ich einen Kommentar zur GOÄ-Ziffer 1, in dem stand, dass bei der Überprüfung von Wiederholungsrezepten auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Menge, Zeitabstände, Interaktionen mit anderen Präparaten etc. einmal im Quartal die Nr. 1 abzurechnen sei, wenn die Prüfung so genau erfolgt. Die Nr. 1 könne dann anstelle der Ziffer 2 für das Wiederholungsrezept angesetzt werden. Ist diese Auslegung richtig und wird sie von Experten geteilt?

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Die Ziffer 1 der GOÄ verlangt eine „Beratung – auch mittels Fernsprecher“. Für die Beratung ist definitionsgemäß ein Kontakt mit

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