GOÄ: Steigerungsfaktoren gekonnt und rechtskonform abrechnen
Bei den Steigerungsfaktoren wird sehr viel Geld verschenkt, sagte Expertin Wittschier auf dem Bundeskongress für Privatmedizin*. Die Bewertung (außer bei technischen und Laborleistungen), nach welchem Faktor abgerechnet wird, erfolgt nach „billigem Ermessen“. Dabei entspricht der 2,3-fache Satz laut Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht dem mittleren Standard.
Erfordert das Erbringen einer Leistung allerdings einen höheren Zeitaufwand, stellt sich der Krankheitsfall als schwierig dar oder sind die Umstände bei der Ausführung der Leistung besonders hoch, rechtfertigt dies auch eine Abrechnung über dem Schwellenwert, unterstreicht Wittschier und rät: „Bitte machen Sie Gebrauch…
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