GOÄ-Ziffer höher steigern?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die Höhe der einzelnen Gebühr nach GOÄ ist bestimmt nach dem 1fachen bis 3,5fachen des Gebührensatzes. Nach welchen Kriterien zu steigern ist, ist in xa7 5 Abs. 2 der GOÄ geregelt. Der Umstand, dass der Arzt wegen übermäßiger Arbeitsbelastung die Gutachten auf das Wochenende oder in die Abendstunden verlegt, ist leider nicht als steigerungsfähig nach der GOÄ einzustufen. Die erschwerenden Umstände sind nicht krankheits- oder patientenbedingt, sondern liegen in der Sphäre des Arztes.
Dennoch sollte der Arzt vor Erstattung des Gutachtens mit der Versicherung eine Honorarvereinbarung treffen. Üblicherweise werden für…
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