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GroKo lockert die Refinanzierungsfessel für HzV-Verträge

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Die Große Koalition hält Wort. Ab April wird die hausarztzentrierte Versorgung (HzV) wie versprochen gestärkt: Die umstrittene Refinanzierungsklausel nach Absatz 5a des § 73b SGB V fällt weg.

Wie im Koalitionsvertrag inhaltlich angekündigt, haben Union und SPD Neuregelungen für die HzV formuliert. Diese wurden ans 14. SGB-V-Änderungsgesetz angehängt, das der Bundestag am 20. Februar in 2. und 3. Lesung beschlossen hat. Dieses Gesetz berührt vor allem den Arzneimittelmarkt (Nutzenbewertung, Preismoratorium etc.) – und es tritt schon zum 1. April in Kraft.

Damit werden die neuen Passagen für HzV-Verträge greifen, die nach dem 31.3.2014 zustande kommen. Das betrifft auch Anschlussvereinbarungen für HzV-Abkommen, deren Bestandsschutz vor der Refinanzierungsklausel zum 30.6.2014 endet.

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