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Großer Teilerlass beim BAföG auch für Mediziner

Gesundheitspolitik Autor: Diana Niedernhöfer

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Medizinstudenten gestärkt. Es stellte fest, dass diese bei der Rückzahlung ihres Studiendarlehens BAföG in der Vergangenheit massiv benachteiligt worden sind. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend nachbessern.

Das Verfahren betrifft den sog. großen Teilerlass: Studenten, die ihr Studium nach fünf Jahren und elf Monaten beenden können, erhalten einen Erlass auf das Darlehen in Höhe von rund 2500 Euro. Davon waren Studenten der Humanmedizin bisher von vornherein ausgeschlossen. Denn sie haben eine Mindeststudienzeit von zwölf Semestern und können ihr Studium demzufolge nicht einen Monat früher beenden.

Bisher nur kleiner Teilerlass für Medizinstudenten

Sie kamen daher nur in den Genuss des sog. kleinen Teilerlasses: Danach erhält derjenige rund 1000 Euro vom Darlehen erlassen, der sein Studium nach sechs Jahren und einem Monat beenden kann.

Eine ungerechte Benachteiligung der Medizinstudenten,…

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