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Gütesiegel auf Briefbögen und Rezepte drucken?

Frage von Dr. Otto Happel
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Minden:

Seit dem 20.4.99 ist unsere Praxis nach der Euronorm ISO NORM 9001 voll zertifiziert. Ebenso unser IVF-Institut. Über den betriebswirtschaftlichen Nutzen sind wir selber informiert und merken nach den Wochen und Monaten der Anspannung und des Einsatzes, daß das System sehr wohl auch innerbetriebliche Vorteile hat. Unsere Frage geht nun dahin, inwieweit diese Zertifizierung auch nach außen hin dargestellt werden kann? Zum Beispiel auf Briefbögen, Rezepten, Vordrucken? Die Ärztekammer wurde von dem für uns erfreulichen Vorgang selbstverständlich noch am gleichen Tag informiert, hält sich aber bis heute bedeckt.

Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:

Die Berufsordnung ist nach wie vor restriktiv, was die Ankündigungsfähigkeit von Bezeichnungen betrifft, die nicht ausdrücklich zulässige ärztliche Fachgebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen sind. Mit der Musterberufsordnung 1997 wurden zwei wichtige Ausnahmen präzisiert:

Sachliche Informationen medizinischen Inhalts
Organisatorische Hinweise zur Patientenbehandlung.

Letztere sind in den Praxisräumen des Arztes zur Unterrichtung der Patienten zulässig, wenn eine werbende Herausstellung des Arztes in seinen Leistungen unterbleibt.

Unter sachlichen Informationen medizinischen Inhalts sind Beschreibungen bestimmter medizinischer…

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