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Haben Patienten immer die freie Arztwahl?

Autor: MT, Foto: thinkstock

Wenn ein Patient während des Urlaubs des vertrauten Arztes nicht zum Praxisgemeinschafts-Kollegen gehen möchte - gilt auch dann die freie Arztwahl?

Eine Fachärztin für Allgemeinmedizin:

Folgendes Problem in unseren Praxisgemeinschaften (PG): Ein Arzt der PG ist in Urlaub. Sein Patient müßte zu dem verbliebenen Kollegen der PG zur Behandlung, er will aber zu einem Partner der anderen PG. Gilt die freie Arztwahl?

Und wie steht es im Notfall: Darf der Arzt der anderen PG behandeln? Auf welchen Schein? Erneute 10 Euro Gebühr oder Vertretungsschein? Wir hatten schon sehr viele Diskussionen mit den Patienten, die unsere Probleme nicht verstehen können.

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin Nittendorf:

Eine Praxisgemeinschaft besteht aus voneinander unabhängigen Einzel- oder Gruppenpraxen, die miteinander Kosten für Räume,…

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