Anzeige

Hackfleisch knackt Zahn

KARLSRUHE – Für einen in einem Hackfleischröllchen abgebrochenen Zahn gibt es vom Restaurantbesitzer weder Schmerzensgeld, noch muss er die Zahnarztkosten tragen, urteilte der Bundesgerichtshof. Damit ging ein Kläger leer aus, der angab, in dem Cevapcici hätte ein Stein gesteckt, den er aber vor Schreck verschluckt habe. Laut BGH-Pressemitteilung meinten die Richter, es könnte erfahrungsgemäß auch ein Knochen- oder Knorpelrest gewesen sein. Oder war der Zahn vieleicht schon angeknackst? Beides wäre dem Gastronomen nicht anzulasten.

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.