Hafte ich dafür?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Voraussetzungen, unter denen Schadensersatz wegen eines sonstigen Schadens von einem Vertragsarzt verlangt werden kann, sind in xa7 38 Abs. 3 BMVÄ (Bundesmantelvertrag Ärzte) geregelt. Diese Vorschrift setzt eine schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraus. Gegen eine solche Verletzungshandlung des Arztes spricht das Fehlen der Unterschrift unter das Rezept. Aus dem Fehlen der Unterschrift läßt sich zunächst vermuten, daß Herr Dr. Kluth das Rezept gar nicht ausgestellt hat. Zumindest liegt kein schuldhaft-fehlerhaftes Ausstellen eines Kassenrezeptes vor.
Die schuldhafte Pflichtverletzung des…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.