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Hafte ich dafür?

Frage von Dr. Markus Kluth, Facharzt für Allgemeinmedizin, Butjadingen Stollhamm:
Das Rechenzentrum in Hünxe hat über die KV einen Schadensersatzantrag gegen mich gestellt. Es geht darum, daß aus meiner Praxis ein Kassenrezept über Sprechstundenbedarf an eine Apotheke herausgegeben wurde. Die Sprechstundenbedarfsverordnung war Hepatitis-B-Impfstoff; dieser durfte aber nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden, sondern nur auf den Namen des einzelnen Patienten. Dieses Rezept trägt jedoch keine Unterschrift. Ist es trotzdem gültig und reicht für eine Schadensersatzforderung aus?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Die Voraussetzungen, unter denen Schadensersatz wegen eines sonstigen Schadens von einem Vertragsarzt verlangt werden kann, sind in xa7 38 Abs. 3 BMVÄ (Bundesmantelvertrag Ärzte) geregelt. Diese Vorschrift setzt eine schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraus. Gegen eine solche Verletzungshandlung des Arztes spricht das Fehlen der Unterschrift unter das Rezept. Aus dem Fehlen der Unterschrift läßt sich zunächst vermuten, daß Herr Dr. Kluth das Rezept gar nicht ausgestellt hat. Zumindest liegt kein schuldhaft-fehlerhaftes Ausstellen eines Kassenrezeptes vor.

Die schuldhafte Pflichtverletzung des…

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