Haftet der Fachinternist für falsch ausgefüllten Ü-Schein?
Dr. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Frankfurt am Main:
Der Bundesmantelvertrag beschreibt die Auftragsleistung als Definition der Leistung nach Art und Umfang, die Mitbehandlung als gebietsbezogene begleitende oder ergänzende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, über deren Art und Umfang der Vertragsarzt, an den überwiesen wurde, entscheidet. Die Weiterbehandlung definiert sich als Übertragung der gesamten diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit an den weiterbehandelnden Vertragsarzt. Hier ergibt sich das weiteste Haftungsrisiko, da der weiterbehandelnde Arzt den Patienten komplett übernimmt. Ein solcher Fall liegt bei Überweisungen vom Hausarzt an den…
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