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Haftet der Fachinternist für falsch ausgefüllten Ü-Schein?

Autor: Dr. Karin Hahne

Dr. Martin Byrtus,

Facharzt für Innere Medizin,

VS-Villingen:

 

Ich bin als fachärztlicher Internist tätig und bekomme Zuweisungen durch niedergelassene Hausärzte zu Zielaufträgen, z.B. Gastroskopie oder Oberbauchsonographie oder Echokardiographie. Leider wird immer wieder das Kreuz bei Mit/Weiterbehandlung gesetzt. Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dieser Platzierung, wenn es sich inhaltlich aber um einen Zielauftrag handelt? Hafte ich auch für etwaige Diagnosen, die der hausärztliche Kollege nicht abgeklärt hat, z.B. bei der Abklärung von Oberbauchschmerzen?

Dr. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Frankfurt am Main:

Der Bundesmantelvertrag beschreibt die Auftragsleistung als Definition der Leistung nach Art und Umfang, die Mitbehandlung als gebietsbezogene begleitende oder ergänzende diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, über deren Art und Umfang der Vertragsarzt, an den überwiesen wurde, entscheidet. Die Weiterbehandlung definiert sich als Übertragung der gesamten diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit an den weiterbehandelnden Vertragsarzt. Hier ergibt sich das weiteste Haftungsrisiko, da der weiterbehandelnde Arzt den Patienten komplett übernimmt. Ein solcher Fall liegt bei Überweisungen vom Hausarzt an den…

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