Haus- und Heimvisiten - was bei der Abrechnung zu beachten ist
Um ärztliche Hausbesuche attraktiver zu machen, hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass deren Honorierung außerhalb der Regelleistungsvolumen (RLV) bzw. Qualifikationsgebundenen Zusatzleistungen (QZV) erfolgen soll.
Die Leistungen stehen allerdings im Vorwegabzug. Damit sind Abschläge beim Honorar möglich, sofern das zur Verfügung stehende Honorarvolumen der erbrachten Hausbesuche überschritten wurde, warnt Ursula Klinger-Schindler. Dies gilt auch für den Heimbesuch nach Nr. 01415.
KVen haben unterschiedliche Vereinbarungen
Es zeigen sich auch bei den Honorarverteilungen der KVen Unterschiede. So stehen z.B. in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die Nrn. 01410, 01413 und…
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