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Haus- und Heimvisiten - was bei der Abrechnung zu beachten ist

Autor: Anke Thomas

Die Vergütung für Haus- und Heimbesuche nach den EBM-Nrn. 01410 und 01413 wurde zum 1. April 2011 erhöht. Wann z.B. ein Besuch als „dringend“ einzustufen ist, sagt Abrechnungsexpertin Ursula Klinger-Schindler.

Um ärztliche Hausbesuche attraktiver zu machen, hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass deren Honorierung außerhalb der Regelleistungsvolumen (RLV) bzw. Qualifikationsgebundenen Zusatzleistungen (QZV) erfolgen soll.

Die Leistungen stehen allerdings im  Vorwegabzug. Damit sind Abschläge beim Honorar möglich, sofern das zur Verfügung stehende Honorarvolumen der erbrachten Hausbesuche überschritten wurde, warnt Ursula Klinger-Schindler. Dies gilt auch für den Heimbesuch nach Nr. 01415.

KVen haben unterschiedliche Vereinbarungen

Es zeigen sich auch bei den Honorarverteilungen der KVen Unterschiede. So stehen z.B. in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nicht nur die Nrn. 01410, 01413 und…

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