Hausärzte sollen Verordnung begründen
Nach Information von MT hat der Bundesausschuss seinen ursprünglichen Zeitplan korrigiert, um die neuen Richtlinien noch vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2004 zu verabschieden. Hintergrund: Ab Anfang nächsten Jahres haben Patienten- und Behindertenverbände ein Antrags- und Mitberatungsrecht im Bundesausschuss und seinen Arbeitsausschüssen (§ 140 f SGB V).
Nach Einschätzung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung Karl Hermann Haack will der Ausschuss "in einer x82Nacht-und-Nebel-Aktion" noch schnell über die Köpfe der chronisch kranken und behinderten Menschen hinweg" entscheiden, "um vollendete Tatsachen zu schaffen". Der SPD-Bundestagabgeordnete und Apotheker: "Ganz bewusst…
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