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Hausärzte verlieren Abrechnungsmenge

Autor: Detmar Ahlgrimm

Die neuen QZV der Hausärzte zum 1. Juli sind viel niedriger als die bisherigen Quali-Zuschläge. So sinkt der Abrechnungsspielraum für z.B. Langzeit-EKG, LuFu, Psychosomatik und Chirotherapie. Im Gegenzug steigen die RLV. Und viele bisher freie Leistungen werden erstmalig über QZV budgetiert.

Im Unterschied zu den Fachärzten – hier gibt es nur einen Quali-Zuschlag Teilradiologie – haben die Hausärzte derzeit für neun technikgestützte und/oder mit KV-Qualifikationsanforderungen belegte Leistungen Quali-Zuschläge zu den RLV. Diese werden in der Regel zum 1. Juli durch QZV für diese Leistungen ersetzt. Das machen offenbar die meisten KVen so.

Daher ist ein Vergleich möglich, wie sich zum 1. Juli der Abrechnungsspielraum ändert. Berechnungen der MT-Redaktion zeigen klar: Er geht für diese Quali-Leistungen weit nach unten. Beachten Sie dazu bitte die Tabelle rechts unten. Dort haben wir die Abrechnungsmenge nach den noch gültigen Zuschlägen mit den QZV der KV Nordrhein als Beispiel…

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