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Hausarzt-Honorar bleibt unangetastet

Autor: det

Hausärzte müssen auch dann keine Honoraranteile an Fachärzte abgeben, wenn sie durch Überweisungen mit dazu beigetragen haben, dass bestimmte spezialärztliche Fachgruppen wie Radiologen oder Zytologen von anderen Fachärzten gestützt werden müssen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG).

Ein Orthopäde zog vor Gericht. Sein Punktwert sei gegenüber dem Vorjahresquartal um 12,9 % zurückgegangen. Dieser unzumutbare Rückgang beruhe vor allem darauf, dass die KV Leistungen der Radiologie und der Histologie bzw. Zytologie allein aus dem Honorarkontingent der Fachärzte gestützt habe, obwohl die Anforderungen der Hausärzte ebenfalls für die Mengenausweitung in den gestützten Leistungsbereichen verantwortlich seien.

Facharzt-Kollege fühlt <ls />sich benachteiligt

Die Mengenentwicklung in den Bereichen Radiologie und Histologie bzw. Zytologie beruhe sogar überwiegend auf dem Überweisungsverhalten der Hausärzte. Deshalb sei es nicht nur sachgerecht, sondern sogar geboten, die für die…

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