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Hausarzt-Honorar doppelt gekappt

Autor: det

Wenn ein Arzt wegen Budgetüberschreitung um über eine Million Punkte rasiert wurde und zusätzlich noch eine Honorarkürzung wegen Unwirtschaftlichkeit kassiert, so ist diese zweite Kürzung nach Abzug der Budgetüberschreitung durchzuführen, damit der Arzt den Honorarverlust auch spürt.

Diese aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) dürfte nach Einführung der Regelleistungsvolumen 2006 noch große Bedeutung erlangen, weil sich dann die Frage der"doppelten Kürzung" wieder stellt.

Ein Allgemeinarzt lag beim Ganzkörperstatus nach EBM-Nr. 60 gewaltig über dem Schnitt der Fachgruppe, weshalb er prompt gekürzt wurde. Der Kollege überschritt zudem ebenso gewaltig die Grenze des Praxisbudgets - um über 1 000 000 Punkte. Die Prüfer von KV und Kassen zogen dem Hausarzt den Kürzungsbetrag wegen der unwirtschaftlichen Untersuchungsweise mit der Nr. 60 von der ihm tatsächlich zustehenden Quartalsvergütung nach Berücksichtigung des Praxisbudgets ab. Der Allgemeinarzt meinte…

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