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Hausarzt kann Kinder- oder Frauenärztin anstellen

Autor: det

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) wird noch in diesem Jahr in Kraft treten. Damit wird unter anderem die fachfremde Anstellung von Ärzten in Kassenpraxen zulässig. Eine sinnvolle Möglichkeit für Hausärzte?

Die bisherige Begrenzung auf Anstellung von einem ganztags oder zwei halbtags beschäftigten Ärzten desselben Fachgebietes entfällt. Künftig können Vertragsärzte ohne Begrenzung nicht nur fachgleiche, sondern auch Ärzte mit anderen Facharztbezeichnungen anstellen. Eine individuelle Arbeitszeitgestaltung nach Wunsch ist möglich. Das Gebiet darf für das Fach des gewünschten Angestellten aber nicht gesperrt sein.

Was ist sinnvoll?

Nach Ansicht der unter anderem auf Kooperationsfragen spezialisierten Wiesbadener Fachanwältin für Sozialrecht Stefanie Pranschke-Schade kann es für Allgemeinärzte/Praktiker und Hausarzt-Internisten je nach örtlicher Versorgungslage durchaus sinnvoll sein, einen…

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