Hausarzt kann Kinder- oder Frauenärztin anstellen
Die bisherige Begrenzung auf Anstellung von einem ganztags oder zwei halbtags beschäftigten Ärzten desselben Fachgebietes entfällt. Künftig können Vertragsärzte ohne Begrenzung nicht nur fachgleiche, sondern auch Ärzte mit anderen Facharztbezeichnungen anstellen. Eine individuelle Arbeitszeitgestaltung nach Wunsch ist möglich. Das Gebiet darf für das Fach des gewünschten Angestellten aber nicht gesperrt sein.
Was ist sinnvoll?
Nach Ansicht der unter anderem auf Kooperationsfragen spezialisierten Wiesbadener Fachanwältin für Sozialrecht Stefanie Pranschke-Schade kann es für Allgemeinärzte/Praktiker und Hausarzt-Internisten je nach örtlicher Versorgungslage durchaus sinnvoll sein, einen…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.