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Hausarztpraxis: Auch „unbekümmertes Abrechnen“ wird bestraft

Gesundheitspolitik Autor: Hermann Müller

© BilderBox

Ein Zahlendreher, der vier Jahre niemandem auffiel und niemandem geschadet hat, könnte einer Berliner Haus­ärztin eine fünfstellige Euro-Einbuße bescheren. Die KV kürzte ihr nach einer Plausi-Prüfung das Honorar und der Disziplinarausschuss verhängte eine saftige Geldstrafe.

Im Herbst 2010 erhält Hausärztin Dr. Caren Ihle-Klamka das Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. Sie ist entsetzt über nicht plausible Arbeitszeiten von täglich mehr als zwölf Stunden. Sie glaubt, den Vorwurf mit Verweis auf eine nicht berücksichtigte Weiterbildungsassistentin entkräften zu können.

Doch wenige Wochen später kommt neue Post: Die Assistentin reicht nicht als Erklärung aus. Nach einer Auflistung der KV kommt die Ärztin an wenigen Tagen in jedem Quartal auf Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden und mehr. „Das war nicht plausibel“, räumt die Ärztin selbst ein. Sie findet aber dafür keine Erklärung.

Die Verwaltungsmühle beginnt sich zu drehen. Der KV-Vorstand folgt am 26. Januar…

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