Hausarztvertrag ist keine integrierte Versorgung
Das Gericht betont in seinem Urteil, dass der Barmer Hausarztvertrag nicht dem Gesetz für die integrierte Versorgung entspricht: „Das System mag seine Vorteile haben, auch für die Versicherten. Eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche sieht der Senat aber nicht“, so die Urteilsbegründung. Abgesehen von der Finanzierung sei der Vertrag aber nicht unwirksam oder rechtswidrig, so das Gericht weiter.
Die Ersatzkasse hält demgegenüber die sektorenübergreifende Facette durch die Beteiligung der Apotheken als gegeben an: Es seien die Sektoren „hausärztliche Versorgung und „Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln“ betroffen.
Nun rechnet die Ersatzkasse mit…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.