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Hausarztvertrag wird wohl geändert

Autor: det

AOK Bayern und die KV Bayerns bewerten einen Schiedsspruch zur Bereinigung der Gesamtvergütung wegen des Vertrages zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) völlig unterschiedlich.

 

„Landesschiedsamt bestätigt KVB-Vorstand: Hausarztvertrag mit der HÄVG ist nicht bereinigungsfähig." So überschreibt die KV Bayerns eine Pressemitteilung. „AOK-Hausarztvertrag: Schiedsamt macht Weg frei für Bereinigung der Vergütung." So betitelt die AOK ihre Info für die Journalisten. Und irgendwie haben beide recht.

Es geht um viel Geld

Es geht um einen Streit um viel Geld. Der HzV-Vertrag in Bayern ist ein Vollversorgungsvertrag, der die KV-Versorgung ersetzt und sie nicht wie ein sog. „Add-on-Vertrag" ergänzt". Für diesen Fall sieht das Gesetz vor, dass die Kasse Geld aus dem KV-System abziehen und es der HzV zuführen darf. Die KV-Bayerns vertritt aber die Auffassung, dass der HzV-Vertrag…

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