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Hausarztzentrierte Versorgung der AOK Bayern lebt wieder auf

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

14 Monate nach dem spektakulären K.o. für den gewichtigen Hausarztvertrag mit der AOK Bayern lässt ein Schiedsspruch die hausarztzentrierte Versorgung wieder aufleben. Der geschiedste Vertrag basiert auf „altem Recht“, doch es gibt eine neue Honorarstruktur und ein Quartalsbudget als Deckel, um die AOK vor unkalkulierbaren Ausgaben zu schützen.

Es ist so gekommen, wie von Dr. Wolfgang Hoppenthaller befürchtet: Der von seinem Nachfolger im BHÄV-Vorstand, Dr. Dieter Geis, ausgehandelte HzV-Vertrag mit den BKKen ist zur Vorlage für den geschiedsten Vertrag mit der AOK Bayern geworden: keine kontaktunabhängige Pauschale mehr, eine Honorarstruktur ähnlich wie im BKK-Vertrag. Hinzu kommt ein Quartalsbudget als Deckel.

Die Freude von BHÄV-Chef Dr. Geis über den Abschluss des Schiedsverfahrens für den AOK-Vertrag hält sich in Grenzen. Zwar sei dieser ein Anschlussvertrag nach altem Recht (§ 73b SGB V vor dem 22.12.2010). Aber die Versicherten  müssen sich – anders als im BKK-Vertrag – wieder neu einschreiben.

Laut Gesetz genießen…

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