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Hausbesuch? Fahrverbot in der Umweltzone!

Autor: RA Florian Gritschneder, Foto: thinkstock

Mit seinem 17 Jahre alten Landcruiser fuhr ein Hausarzt nicht nur täglich zur Praxis, sondern auch auf Hausbesuche. Dann wurde dem Kollegen die Feinstaubplakette für die Stuttgarter Umweltzone verweigert.

Gegen das Fahrverbot in der Umweltzone wehrte sich ein Hausarzt vor Gericht. Um im Winter bei Schnee und Eis sicher bei seinen Patienten anzukommen, benötige er den allradbetriebenen Landcruiser auch in der Umweltzone, argumentierte der Arzt.

Aufgrund der Altersstruktur seiner Patienten müsse er zahlreiche Hausbesuche und Besuche in Alten- und Pflegeheimen zu allen Tages- und Nachtzeiten wahrnehmen. Weiterhin sei sein Diesel technisch nicht nachrüstbar. Aufgrund dieser Sondersituation sei das öffentliche Interesse an seinen Fahrten als Arzt zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleis­tungen höher zu gewichten als das gesellschaftliche Interesse an der Luftreinhaltung.

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