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Haushaltshilfe verordnen?

Frage von Dr. Udo Fuchs
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hamburg:

Eine meiner berufstätigen Patientinnen, Mutter eines 14 Monate sowie 8 Jahre alten Kindes, wird von mir wegen eines grippalen Infektes für eine Woche krank geschrieben. Für diesen Zeitraum beansprucht nun die Patientin die Verordnung von Haushaltshilfe, da, wie sie sagt, ihr Ehemann zu Hause geblieben sei. In meiner Naivität verordnete ich zwei Stunden Haushaltshilfe, womit der Ehemann in keiner Weise einverstanden ist, da er immerhin 24 Stunden seiner Frau zur Verfügung gestanden habe. Wieviel Stunden Haushaltshilfe sind bei einem normalen grippalen Infekt lege artis zu verordnen?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann
Arzt für Allgemeinmedizin
Hofheim:

Im geschilderten Fall stellt sich nicht die Frage, wie viele Stunden eine Haushaltshilfe bei welcher Erkrankung beansprucht werden kann, sondern ob dies überhaupt möglich ist.

Die zur Diskussion stehende Angelegenheit ist im xa7xa038 SGB V geregelt. Danach haben Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, weil Krankenhausbehandlung oder eine andere Maßnahme (Kuren, Mütterkuren, Häusliche Krankenpflege) erforderlich ist. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen die Krankenkassen aber auch dann eine Haushaltshilfe bezahlen, wenn die "haushaltsführende Person"…

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