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Heilmittelrezept für Kur: Regressgefahr!

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann Foto: Thinkstock

Wie wird bei sogenannten offenen Badekuren verordnet? Kann oder muss der Hausarzt Bescheinigungen ausstellen?

Ein praktischer Arzt fragt:

Wie ist das Vorgehen bei selbst organisierten Kuren der Patienten bzw. bei sogenannten offenen Badekuren: Überweisung zum Kurarzt am Urlaubsort möglich? Heilmittelverordnung für dort möglich? Ablehnung wegen überwiegend Wellness-Charakter? Soll/Muss der Patient zur Kasse und dort alles beantragen? Was muss ich bescheinigen?

Dr. Gerhard Bawidamann, Arzt für Allgemeinmedizin:

Bei von Kassen genehmigten „offenen Badekuren“ wird der Patient nicht in einer Einrichtung untergebracht, sondern organisiert sein Quartier selbst. Am besten schickt man ihn mit einem kleinen Schreiben (handschriftlich zur Zeitersparnis) zur Kasse (Diagnosen, vorgeschlagene Maßnahmen).

Die…

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